Verkehrsrecht

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Vertrauen Sie meiner Erfahrung als Fachanwalt

Ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ob Sie Geschädigter oder Verursacher eines Verkehrsunfalls sind oder ob Sie einer Straftatbegehung im Straßenverkehr bezichtigt werden – ich sorge für Ihr Recht.

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtvergehen und Abstandsunterschreitungen sind die häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die Ahndung kann für Betroffene weitreichende Folgen haben. Kommt es neben dem Bußgeld zum Fahrverbot oder zum Fahrerlaubnisentzug, wird die Mobilität erheblich eingeschränkt, manchmal ist dann auch der Arbeitsplatz bedroht. Was viele Betroffene nicht wissen – oft wurden Geschwindigkeitsmessungen nicht gemäß der formellen Vorgaben durchgeführt oder es werden behördliche Fehler beim Erlass eines Bußgeldbescheids gemacht. In solchen Fällen ist der Bußgeldbescheid meist hinfällig. Die fachanwaltliche Prüfung lohnt sich. Kontaktieren Sie mich.

Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten handelt es sich bei Verkehrsstrafsachen um vergleichsweise schwere Verfehlungen. Beispiele hierfür sind Trunkenheitsfahrten über der Promillegrenze (0,5), gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr oder Fahrerflucht. Grundsätzlich besteht bei jedem Verkehrsunfall mit Personenschaden die Gefahr, dass der Unfallverursacher mit einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung konfrontiert wird. Im ungünstigsten Fall kann es dann auch zur Freiheitsstrafe kommen. Sollte ein Ermittlungsverfahren in einer Verkehrsstrafsache gegen Sie im Gang gebracht werden, machen Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Was Sie vermeiden sollten: Vorgerichtliche Äußerungen zum Vorfall bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Was Sie tun sollten: Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung.

Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall können vielfältig sein. Sachschäden, Kosten für einen Gutachter und für Reparaturen werden fällig. Auch der Nutzungsausfall eines beschädigten Fahrzeuges kann geltend gemacht werden. Sollte ein Unfallgeschädigter verletzt werden, ist die Höhe des Schmerzensgeldes zu regeln. Meist kommt es dann zum Verdienstausfall, auch der ist zu kompensieren. Bei dauerhaften Folgeschäden sind die Ansprüche noch weitreichender. Oft ist die Klärung nicht einfach. Um Ansprüche durchzusetzen oder auch abzuwehren, ist anwaltliche Unterstützung essentiell. Ich berate Sie gern.